G-Klassifizierung
Die
Deutsche Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen wendet sich an kleinere, konzessionierte Beherbergungsbetriebe mit nicht mehr als 20 Gästezimmern, die keinen Hotelcharakter aufweisen. Wie bei ihrer "großen Schwester", der Deutschen Hotelklassifizierung, sorgt eine strenge und regelmäßige Überprüfung der Häuser und Kriterien für eine hohe Akzeptanz der neuen Sterne am Klassifizierungshimmel in Deutschland. Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen werden in Kategorien von einem bis zu vier Sternen eingestuft. Zur Unterscheidbarkeit der Klassifizierungssysteme für den Gast wird den Sternen stets ein "G" vorangestellt.
Eine Mehrzahl kleinerer konzessionierter Beherbergungsbetriebe konnte bislang nicht für eine Teilnahme an der Deutschen Hotelklassifizierung gewonnen werden. Die wesentliche Ursache hierfür dürfte sein, dass eine Vielzahl der Hotelkriterien aus dem Tagungs-, Wellness- oder Restaurantbereich auf Pensionen und Gästehäuser nicht zutreffen. So verfügt bspw. nur eine Minderheit der Pensionen aufgrund ihrer Hausgröße über eine eigenständige Rezeption.
Damit ist den typischen Pensionen aber per se schon der 3 Sterne-Bereich der Deutschen Hotelklassifizierung versperrt und eine entsprechende Klassifizierung würde oftmals zu unbilligen Ergebnissen führen.
Aus diesem Grund hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) in Kooperation u.a. mit dem Deutschen Tourismusverband (DTV) die Einführung eines weiteren Markenproduktes, der "Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen" zum 1. Juli 2005 beschlossen.
Damit dürften die nächsten Gastgeberverzeichnisse aufräumen mit der bislang mitunter anzutreffenden Sterneverwirrung unterschiedlicher und in der Praxis nicht immer sauber zueinander abgegrenzten Klassifizierungssysteme (Deutsche Hotelklassifizierung, DTV-Klassifizierungen für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer).
Die
Deutsche Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen wendet sich an konzessionierte Beherbergungsbetriebe mit nicht mehr als 20 Gästezimmern, die keinen Hotelcharakter aufweisen. Wie bei ihrer "großen Schwester", der Deutschen Hotelklassifizierung, wird eine strenge und regelmäßige Überprüfung der Häuser und Kriterien für eine hohe Akzeptanz der neuen Sterne am Klassifizierungshimmel in Deutschland sorgen.
Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen werden in Kategorien von einem bis zu vier Sternen eingestuft. Zur Unterscheidbarkeit der Klassifizierungssysteme für den Gast wird den Sternen stets ein "G" vorangestellt.
Die Bewertung erfolgt dabei mit
G * = Unterkunft für einfache Ansprüche
G ** = Unterkunft für mittlere Ansprüche
G *** = Unterkunft für gehobene Ansprüche
G **** = Unterkunft für hohe Ansprüche
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der entsprechenden Homepage des
Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.


