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23.2.2012 : 6:31

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Was leistet die Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Vordereifel für die Bürgerinnen und Bürger?

Erläuternde Einblicke in die Abwasserbeseitigung


Die Verbandsgemeinde Vordereifel ist nach § 52 Abs. 1 Landeswassergesetz i. V. m. § 67 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz selbständige Trägerin der öffentlichen Abwasserbeseitigung und hat diese Hoheitsaufgabe eigenverantwortlich wahrzunehmen.

 

Maßgebliches Kriterium für die  Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ist die unzulässige  Gewinnerzielung, d. h., dass mit den laufenden Entgelten auch nur die laufenden Aufwendungen und Ausgaben finanziert werden dürfen.

 

Zu den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung nach § 85 der Gemeindeordnung gehört auch die Erwirtschaftung einer angemessen Eigenkapitalverzinsung.

 

Mit der Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2012 am 09.12.2011 hat der Verbandsgemeinderat einstimmig beschlossen, das ab dem Jahre 2012 die Kanalbenutzungsgebühr von bisher 1,54 €/cbm um 0,09 €/cbm auf 1,63 €/cbm erhöht wird.

 

Der seit dem Jahre 2006 unveränderte wiederkehrende Beitrag für die Niederschlags-wasserbeseitigung wird um 0,01€  auf nunmehr  0,31 €/qm Beitragsfläche angehoben.

 

Was leistet die Abwasserbeseitigung für ihre Bürger und woher rühren die Kosten?

 

Einleitend ist auf die Beschlussfassung der Bilanz zum 31.12.2010 zu verweisen, die der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 08.12.2011 ebenfalls beschlossen hat.

Diese weist einen Jahresgewinn von rd. 69.000,00 € aus.

 

Diese handelsrechtliche Bilanz unterliegt der gesetzlichen Pflichtprüfung und bedarf daher der Bestätigung durch unabhängige Wirtschaftsprüfungsinstitute.

 

Ausweislich dieses Bilanzberichtes wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt, d. h.:

 

1.    Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen in der Betriebs- und Wirtschaftsführung geführt.

2.    Der Jahresabschluss entspricht den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften einschließlich der Bestimmungen der Betriebssatzung.

3.    Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.

4.    Der der Bilanz beigefügte jährliche Lagebericht der Werkleitung hat ein umfassendes Bild über die Vermögens- und Finanzsituation gegeben.

 

Derzeit bewirtschaftet die Verbandsgemeinde Vordereifel Abwasseranlagen in einem Gesamtwert von 91.110.000,00 €, die zum 31.12.2010 noch einen bilanziellen Restbuchwert von rd. 60,7 Millionen € (66,6 %) haben.

 

In der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Abwasserwerk, der zum 1.1.1986 gegründet wurde, betrug dieser Vermögenswert 13 Millionen €, d. h. in den letzten 25 Jahren wurden zur Fertigstellung der erstmaligen Kanalisation in allen 27 Ortsgemeinden rd. 78 Millionen € neu investiert.

Die Finanzierung dieser Vermögenswerte erfolgte  schwerpunktmäßig über die gezahlten einmaligen Beiträge der Grundstückseigentümer, Ortsgemeinden und Träger klassifizierter Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit bis heute rd. 25 Millionen €.

 

Bis zum Jahre  1984 wurden Zuweisungen des Landes noch in Form von verlorenen Zuschüssen in Höhe von rd. 5 Millionen € gewährt.

Mit der Änderung der Förderrichtlinien wurden ab dem Jahre 1985  nur noch zinslose Förderdarlehen gewährt.

 

In den Presseberichten zur Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2012 wurde auf die Verschuldung von 40 Millionen € zum Wirtschaftsplan 2012 berichtet, was auf den ersten Blick sehr hoch erscheint.

 

Diese Verschuldung  ist jedoch nach ihrer Herkunft und ihren Auswirkungen wie folgt zu unterscheiden:

 

1. Zinslose Förderdarlehen des Landes Rheinland-Pfalz

 

Das Land Rheinland-Pfalz hat ab 1985 seine Förderpraxis dahingehend umgestellt, dass Kommunen nur noch dann Landesmittel erhalten, wenn sie ihre eigenen Einnahmequellen, d. h. die Einmalbeiträge und laufenden Entgelte konsequent ausschöpfen und eine bestimmte Belastung pro Bürger nachweisen können.

 

Nach den geltenden  Förderrichtlinien wurden Kommunen, die diese Belastungsschwellen erreichten, mit zinslosen Landesdarlehen gefördert, d. h. das Land übernimmt als besondere Förderung die komplette Zinsbelastung, die ansonsten in die laufende Entgeltsberechnung einzurechnen war.

Die Kommunen selbst müssen diese zinslosen Darlehen innerhalb von 33 Jahren mit jährlich 3 % zurückzahlen.

Bis zum heutigen Tage hat das Land Rheinland-Pfalz der Verbandsgemeinde Vordereifel zinslose Darlehen in einer Größenordnung von rd. 35 Millionen € gewährt.

Aufgrund laufender Rückzahlungen beläuft sich der Schuldenstand am 01.01.2012 auf knapp  19,8 Millionen €.

Die Jahrestilgung beträgt 1 Million €, die ebenfalls zu erwirtschaften ist.

Bei einem aktuellen Zinsniveau von rd. 3 % bei  5-jähriger Zinsfestbindung erspart diese Förderung dem Abwasserhaushalt  Zinsbelastungen von jährlich knapp 600.000,00 €, d. h.  eine Entlastung von umgerechnet   0,92 €/cbm.

 

Trotz allem bleiben diese Summen im klassischen Begriff Schulden, die auch zurückzuzahlen sind, jedoch mit der positiven Note, dass eben keine Zinsen zu zahlen sind.

 

 

2. Kreditmarktdarlehen

Die restliche Finanzierung der Investitionen erfolgte durch Aufnahme von Krediten am freien Kapitalmarkt, die natürlich mit Zinsen zu Buche schlagen.

Bei einer aktuellen Verschuldung am 01.01.2012 von rd. 21 Millionen € belaufen sich die Zinsbelastungen auf knapp 618.000,00 €.

Hier konnte in 2011 das günstige Zinsniveau am öffentlichen Kreditmarkt genutzt und durch neue Zinsvereinbarungen gegenüber dem Vorjahr eine Zinsreduzierung um rd. 55.000,00 € zugunsten der Entgeltspflichtigen erzielt werden.

 

 

Übersicht über die zu  unterhaltenden Abwasseranlagen

 

Aufgrund der topographischen Lage der 27 Ortsgemeinden wurde jeweils im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen die Abwasserlösung gesucht, die sowohl von den Investitionen als auch von den Folgekosten her die wirtschaftlichste Variante darstellte.

 

In der Kläranlage in Kehrig werden die Abwässer der Ortslage und der  Autobahnraststätten an der Bundesautobahn A 48 gereinigt.

 

Für die Abwassergruppe Mimbachtal,  umfassend  die Ortsgemeinden Anschau, Bermel, Boos, Ditscheid, Lind, Münk und Nachtsheim sowie aus der Verbandsgemeinde Kaisersesch die Ortsgemeinden Eppenberg und Kalenborn wurde die Kläranlage Mimbachtal unterhalb von Bermel errichtet.

 

Auf der Kläranlage Karbachtal unterhalb von Monreal werden die Abwässer der   Ortsgemeinden Hirten mit Ortsteil Kreuznick, Luxem, Monreal, Reudelsterz und Weiler mit Ortsteil Niederelz gereinigt.

 

Die Kläranlage Nitzbachtal in der Gemarkung Virneburg entsorgt die Abwässer der Ortsgemeinden Acht, Baar mit 7 Ortsteilen und Herresbach mit 2 Ortsteilen, Siebenbach, Virneburg und Welschenbach.

 

Daneben bestehen für die Ortsteile Arft-Netterhöfe als auch Bermel-Heunenhof eigene Kläranlagen. Hinzu kommt eine Kläranlage für die Hotelanlage des Schlosshotels im Nettetal bei Ettringen.

 

Darüber hinaus werden die  Abwässern aus St. Johann zur  Kläranlage der Stadt Mayen abgeleitet, die Abwässer aus Ettringen und Kottenheim zur Zentralkläranlage in Mendig und die Abwässer der  Ortsgemeinden Arft, Hausten, Kirchwald, Langenfeld und Langscheid zur Kläranlage Oberes Nettetal.

 

Für den Weitertransport der Abwässer werden 6 Abwasserpumpwerke in Acht, Baar/Büchel, Ettringen, Kirchwald, Langenfeld  und am Schloss Bürresheim betrieben.

 

Verbindungssammlerleitungen von den Ortslagen bis zu den jeweiligen Kläranlagen wurden auf einer Länge von  60 Kilometer verlegt, die Ortskanäle haben eine Länge von 127 Kilometern, dazu kommen noch  2 km Druckleitungen, d.h. ein Leitungsnetz von 190 Kilometern.

Zu diesen Leitungsstrecken gehören  zudem

4.000 Schachtbauwerke sowie 8.000 Kanalhausanschlüsse.

Da das Entwässerungssystem zu rd. 80 % aus Mischwasserkanälen besteht, würden bei Regenereignissen die Kläranlagen das gesamte anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser nicht fassen können.

Um dies zu verhindern werden zudem 26 Regenüberlaufbauwerke bzw. Regenrückhaltebauwerke betrieben, die das verdünnte Mischwasser aufgrund erteilter Einleiterlaubnisse in die Bachläufe abschlagen.

 

Zur Verdeutlichung der unterschiedlichen Abwasserbereiche ist auf die Veröffentlichung unseres Entsorgungsgebietes an dieser Stelle zu verweisen.

 

Laufende Unterhaltung

Die Unterhaltung und Bewirtschaftung dieser Anlagen erfordert hohe laufende Aufwendungen, die sich im Jahre 2012  3.972.000,00 € belaufen werden. Davon entfallen alleine auf die festen und nahezu unveränderlichen Fix-Kosten rd. 80 % für Abschreibungen (1.925.000,00 €), Darlehenszinsen (620.000,00 €) und Personalkosten (611.400,00 €).

 

Hinzu  kommen die Betriebskostenumlagen an die Abwasserverbände mit knapp 300.000,00 € und die Stromkosten für sämtliche Anlagen mit rd. 106.000,00 €.

 

Die Erlöse im laufenden Haushalt belaufen sich auf rd. 4.060.000,00 €, wobei die Schwerpunkte sich natürlich in den laufenden Entgelten der betroffenen Grundstückseigentümer mit rd. 1.060.000,00 € Kanalbenutzungsgebühren, 1.013.000,00 € wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser und 764.000,00 € wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser sowie rd. 666.000,00 € Erlösen aus Ertragszuschüssen widerspiegeln, die  insgesamt rd. 86 % der Gesamterlöse darstellen.

 

Die Ortsgemeinden beteiligen sich zudem für die Einleitung ihres Straßenwassers in die Kanäle  mit weiteren 405.000,00 € (rd. 10 %).

 

In den vergangenen Jahren hat sich bei allen Abwasserkommunen gezeigt, dass sich die  Fixkosten  bei 80 % bewegen, d. h. diese Kosten fallen jährlich unabhängig von der Entstehung, dem Transport und der Reinigung von Abwasser an.

Hier bestehen nahezu kaum Einsparpotentiale.

 

Die variablen, benutzungsabhängigen Kosten von

20 % werden ständig auf Einsparmöglichkeiten überprüft; insbesondere Optimierungen auf den Kläranlagen führen zur Einsparung der Energiekosten.

Größter schwankender Faktor in der gesamten jährlichen Kalkulation ist die Höhe der Jahresschmutzwassermenge.

Diese hat seit Jahren durch sparsamen Umgang der Bürger mit Trinkwasser einerseits als auch dem Einwohnerrückgang innerhalb der Verbandsgemeinde stetig abgenommen.

So ist von 2006 mit 677.800 cbm auf  2010 mit 654.600 cbm ein Rückgang von 23.200 cbm (3,5 %) festzustellen.

Für 2012 ist der Gebührenkalkulation eine Abwassermenge  von   650.000 cbm zugrunde gelegt.

 

Mit dem Schlagwort „demographische Entwicklung“ wird auf den Rückgang der Bevölkerung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten verwiesen.

Dies bedeutet natürlich für alle Abwassereinrichtungen, nicht nur die der Verbandsgemeinde Vordereifel, dass sich die Abwassermengen weiter reduzieren werden.

Aufgrund der 80 %-igen Fixkosten werden sich sicherlich nur geringfügige Veränderungen der verbleibenden 20 %  benutzungsabhängiger Kosten ergeben.

 

Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass in den letzten Jahren auch beim Abwasserwerk durch fehlende Gebühreneinnahmen ausgabewirksame Jahresverluste entstanden sind, die nach dem Willen aller im Verbandsgemeinderat vertretenen Parteien so nicht mehr weiter toleriert werden können, da sie die Eigenkapitalsubstanz des Abwasserwerkes nach und nach vermindern würden.

Zudem müssten diese aus dem Haushalt der Verbandsgemeinde getragen werden, was dann erhöhte Umlagen zu Lasten der 27 Ortsgemeinden bedeuten würde.

 

Bei den Beratungen zum Wirtschaftsplan 2012 war gerade dies ein Kernpunkt der Diskussion.

Letztlich wurde die kalkulierte Erhöhung der laufenden Entgelte als zwingend notwendig angesehen, um alle unabweisbaren Ausgaben abdecken zu können.

Mit Blick auf die Verluste der Vorjahre, die es nachhaltig abzudecken und zu erwirtschaften gilt, hat man dabei von der Vorschrift des § 85 Gemeindeordnung Gebrauch gemacht, der der Verbandsgemeinde für ihre  wirtschaftlichen Unternehmen aufgibt, dass über die  laufenden Entgelte eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erzielt werden soll.

Mit der beschlossenen Erhöhung ergibt sich damit im Wirtschaftsplan 2012 ein Jahresüberschuss von rd. 88.000,00 €, der zum einen die Verluste der letzten 3 Jahre abdeckt und darüber hinaus für die zukünftigen Wirtschaftsjahre einen gewissen Handlungsspielraum bei Schwankung der Einnahmen als auch Ausgaben zulässt.

 

Unabhängig davon sind wir weiterhin bemüht, überall dort wo möglich, Kosten einzusparen.

Die Rechnungslegung der Jahre 2011 als auch später des Jahres 2012 wird zeigen, inwieweit diese Entgeltserhöhungen ausreichen, um die laufende Bewirtschaftung der öffentlichen Abwasserbeseitigung sicherstellen zu können.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

 

Wir haben Ihnen vorstehend viele Informationen zum größten eigenen Aufgabenbereich der Verbandsgemeinde Vordereifel anhand gegeben, um im Wege einer sachlichen Darstellung aufzuzeigen, welche Anlagen wir mit den von Ihnen erhobenen laufenden Entgelten betreiben müssen.

Dabei legen wir nochmals Wert auf die Feststellung, dass die Abwasserbeseitigung als Hoheitsbetrieb ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden    m u s s  und einer gesetzlichen Pflichtprüfung unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unterliegt, die jährlich feststellen, ob die eingesetzten Mittel der Bürger wirtschaftlich, zweckgerichtet als auch effektiv eingesetzt wurden.

 

Alle Investitionen in den Bereichen des Umwelt- und Gewässerschutzes sind nicht zum Nulltarif zu bekommen, insbesondere können Kommunen bei ihren Entgeltsstrukturen nie 1:1 miteinander verglichen werden.

Jede Gebietskörperschaft hat ihre topographisch oder anlagenbedingten Besonderheiten im eigenen Wirtschaftsplan darzustellen.

Der Wirtschaftsplan selbst unterliegt der kommunalaufsichtlichen Prüfung, d. h. bereits das Planwerk wird im Vorfeld einer Genehmigung unterworfen.

 

Wir betreiben mit der Abwasserbeseitigung ein sehr wichtiges und notwendiges Unternehmen der Daseinsvorsorge.

Für weitere aufklärende Fragen stehen wir jederzeit, auch in persönlichen Gesprächen, gerne zur Verfügung.

 

Gerd Heilmann                    Matthias Steffens

 Bürgermeister                           Werkleiter

 

 

12.01.2012 11:21 Alter: 42 Tage