Wasseruntersuchung
Bekanntmachung Wasserhärtegrad des Trinkwassers
Aufgrund des § 9 der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben.
Nach der letzten chemisch-physikalischen Trinkwasseruntersuchung vom 14. März 2012 wurde für das Wasser der Ortsgemeinde Kottenheim ein Calziumcarbonat-Wert von 1,1 mmol/l festgestellt, was dem Deutschen Härtegrad 1 entspricht und damit auch in den Härtebereich „weich“ fällt.
Die komplette Wasseranalyse kann hier eingesehen werden:
Trinkwasseruntersuchung
Netzprobe Trinkwasser
Da die Ortsgemeinde Kottenheim ihr Trinkwasser zu 100 % von den Stadtwerken Mayen bezieht, ist auch auf deren Trinkwasseranalyse zu verweisen.
