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17.5.2012 : 17:32

Wasseruntersuchung

Bekanntmachung Wasserhärtegrad des Trinkwassers 

Aufgrund des § 9 der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben.

Nach der letzten chemisch-physikalischen Trinkwasseruntersuchung vom 14. März 2012 wurde für das Wasser der Ortsgemeinde Kottenheim ein Calziumcarbonat-Wert von 1,1 mmol/l festgestellt, was dem Deutschen Härtegrad 1 entspricht und damit auch in den Härtebereich „weich“ fällt.

Die komplette Wasseranalyse kann hier eingesehen werden:
Trinkwasseruntersuchung
Netzprobe Trinkwasser


Da die Ortsgemeinde Kottenheim ihr Trinkwasser zu 100 % von den Stadtwerken Mayen bezieht, ist auch auf deren Trinkwasseranalyse zu verweisen.