Fehlende Fortschreibung der Grundsteuermessbescheide

Aufgrund einer bislang nicht abgeschlossenen Softwareumstellung im Bereich der Finanzbehörden können der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, wie auch anderen Kommunen, seitens des Finanzamtes aktuell noch keine Grundsteuermessbescheide ab dem 1. Januar 2026 übermittelt werden.

Dadurch kann die Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel derzeit die Grundsteuer, für Alle, die im Jahr 2025 Eigentum gekauft oder verkauft haben, nicht auf die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer umstellen.

Hierfür ist die Kommune auf das Vorliegen des Grundsteuermessbescheides angewiesen!

Die Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel bittet die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer daher um etwas Geduld. Sobald die geänderten Grundsteuermessbescheide vorliegen, werden die Eigentümerwechsel in der Grundsteuer vorgenommen. 

Ihre

Verbandsgemeindeverwaltung
Vordereifel

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