TEILNAHMEBEDINGUNGEN zur Wettbewerbsteilnahme Innovationspreis Rheinland-Pfalz 2026
Ziel des Innovationspreises
Der Innovationspreis Rheinland-Pfalz soll dazu beitragen, Unternehmen zu motivieren, innovative
Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln. Mit dem Innovationspreis soll Unternehmen
eine schnellere und verbesserte Marktdurchdringung ermöglicht werden. Unternehmen sollen für die
Bedeutung von Innovationen sensibilisiert und Rheinland-Pfalz als Standort innovativer Unternehmen
ins Bewusstsein gerufen werden.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU*), die ihren
Firmensitz/Standort in Rheinland-Pfalz haben und dort innovative Produkte, Verfahren oder
Dienstleistungen entwickeln, fertigen, einsetzen und vermarkten. Die Unternehmen müssen für die
einzelnen Kategorien folgende Kriterien erfüllen:
Unternehmen: Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die Mitglied einer
Industrie- und Handelskammer sind. Betriebe mit einer Doppelzugehörigkeit IHK/HWK wählen
bitte die Kategorie mit der höheren Priorität.
Handwerk: Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die Mitglied einer
Handwerkskammer sind. Betriebe mit einer Doppelzugehörigkeit IHK/HWK wählen bitte die
Kategorie mit der höheren Priorität.
Sonderpreis der Innovationsagentur 2026 - „Robotik und Automation“.
In dieser Kategorie werden innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen von kleinen
und mittleren Unternehmen (KMU) ausgezeichnet, die im Bereich des Maschinenbaus oder
Spezialmaschinenbaus Roboter oder automatisierte Systeme zur Steuerung und Überwachung
von Maschinen oder Prozessen entwickelt haben und diese erfolgreich einsetzen. Eine
Mitgliedschaft in einer IHK/HWK ist in dieser Kategorie nicht erforderlich.
* Nach Definition der EU vom 6. Mai 2003 (Amtsblatt der Europäischen Union L 124/36 vom 20. Mai 2003) zählen als KMU
Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte haben und die einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Weiterhin müssen Unter nehmen eigenständig sein und keine Anteile von 25 % oder mehr an einem Unternehmen halten bzw. an denen keine Anteile von mehr als 25 % gehalten werden.
Unter speziellen Umständen kann ein Unternehmen auch bei höheren Beteiligungen als 25 % oder einem beherrschenden Einfluss eines Nicht-KMU zu den KMU zählen. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem o. g. Amtsblatt oder sind über die Ausrichter des Wettbewerbs erhältlich.
Eingereicht werden können Bewerbungen zu innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen,
die vom Bewerber verantwortlich in Rheinland-Pfalz entwickelt worden sind oder bei denen die
wesentliche Wertschöpfung überwiegend in Rheinland-Pfalz erfolgt. Die Produkte, Verfahren oder
Dienstleistungen dürfen vor nicht mehr als vier Jahren auf dem freien Markt eingeführt worden sein,
müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erhältlich sein und bereits einen signifikanten Umsatz erzielt
haben.
Bitte beachten Sie: Der Innovationspreis Rheinland-Pfalz ist kein Forschungs-, Erfindungs- oder
Gründungspreis. Eine Bewerbung, die im Innovationspreiswettbewerb eingereicht wird, muss eine
Innovation zum Gegenstand haben, mit der bereits ein aussagekräftiger Umsatz am freien Markt erzielt
wurde. Aus dem im Zusammenhang mit der Innovation getätigten Umsatz muss für die Jury erkennbar
sein, dass die Innovation zum Zeitpunkt der Bewerbung erfolgreich vom Markt aufgenommen wurde.
Ein Umsatz, der nur mit einzelnen (Pilot-) Kunden erzielt wurde, ist hierfür in der Regel nicht
ausreichend.
Ausgeschlossen sind Bewerbungen, die von Mitgliedern der Jury eingereicht werden oder in einem
Zusammenhang mit einem Jurymitglied stehen oder eine Einflussnahme auf ein Jurymitglied nicht
ausgeschlossen werden kann.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online unter:
innovationspreis.rlp.de
Neben dem ausgefüllten Bewerbungsformular kann zusätzlich eine ausführliche Beschreibung des
Entwicklungsvorhabens (auf max. 4 Seiten im Format DIN A4 mit max. 16.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
hochgeladen werden.
Die Beschreibung kann Abbildungen, Schaltskizzen, Tabellen, Fotos und sonstige Informationen
umfassen. Auf Deckblätter sollte verzichtet werden.
Eine Einreichung von Mustern etc. ist nicht möglich.
Bewerbungen, die den Zielen oder den Teilnahmebedingungen des Innovationspreis-Wettbewerbs nicht
entsprechen, werden der Jury nicht vorgelegt.
Bewerbungsschluss
Eine Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn diese bis zum Bewerbungsschluss eingereicht
wurde. Bewerbungsschluss für den Innovationspreis 2026 ist der 15. November 2025. Bewerbungen,
Ergänzungen etc., die nach Bewerbungsschluss eingehen, bleiben unberücksichtigt. Ein rechtzeitiger
Eintrag der Bewerbungsdaten in die Online-Bewerbungsplattform ist fristwahrend (die Online-
Bewerbungsplattform wird mit Wettbewerbsschluss geschlossen).
Dotierung
Der Innovationspreis Rheinland-Pfalz 2026 ist mit insgesamt 60.000 € dotiert. Über die Aufteilung des
Preisgeldes entscheidet die Jury. Neben je einem Preis pro Kategorie können von der Jury bis zu zwei
„Anerkennungen“ insgesamt ausgesprochen werden. Die Anerkennungen sind nicht dotiert.
Das zugesprochene Preisgeld kann von der Europäischen Kommission als staatliche Beihilfe angesehen
werden. Es wird deshalb als so genannte „De-minimis-Beihilfe“ ausgezahlt. Grundlage hierfür ist die
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 352 vom 24. Dezember 2013,
S. 1.). Demnach darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in
einem Zeitraum von 3 Steuerjahren 300.000 € nicht übersteigen. Sollte mit dem Preisgeld der
verfügbare De-minimis-Rahmen überschritten werden, wird ein Preisgeld in der zum Stichtag der
Preisverleihung maximal zulässigen Höhe verliehen.
Die prämierten Unternehmen sind berechtigt, die ausgezeichneten Produkte, Verfahren und
Dienstleistungen mit der Prämierung zu kennzeichnen und zu bewerben, solange dies zusammen mit
der Prämierungsart (Preisträger/ Anerkennung) und dem Jahr der Auszeichnung erfolgt und die
prämierten Produkte, Verfahren und Dienstleistungen unverändert auf dem Markt angeboten werden.
Durchführung
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau prüft die eingegangenen
Bewerbungen dahingehend, ob sie den Zielen und den Teilnahmebedingungen des Innovationspreises
entsprechen. Alle zulässigen Bewerbungen werden der Jury zur Beurteilung vorgelegt. Die Jury
entscheidet über die Prämierungen auf Grundlage der Bewerbungen nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Jury kann, wenn es für den Bewerber günstiger ist, in Abstimmung mit dem Bewerber, eine
Bewerbung in eine andere Preiskategorie einsortieren. Die Jury schlägt dem Minister oder der Ministerin
für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz geeignete Preisträger
vor. Die prämierten Unternehmen werden veröffentlicht.
Zwecks Prüfung auf etwaige Vorbehalte, die gegen eine Prämierung sprechen könnten, werden die von
der Jury zur Prämierung vorgeschlagenen Unternehmen an die Investitions- und Strukturbank ISB
übermittelt (übermittelt wird lediglich der Unternehmensname und der Zweck der Anfrage). Zudem
wird eine Kurzauskunft bei der „Creditreform“ eingeholt, hier darf höchstens die Risikoklasse IV
vorliegen.
Sollten sich während des Wettbewerbs oder nachträglich Hinderungsgründe für eine Prämierung
ergeben, etwa Zweifel an den Angaben des Bewerbers, kann eine Bewerbung aus gewichtigem Grund
aus dem Wettbewerb ausgeschlossen oder eine Prämierung nachträglich aberkannt werden.
Die Jury kann zu der Bewerbung externe Expertisen von anderen Ministerien der Landesverwaltung oder dem nachgeordneten Bereich einholen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Jury
Die Mitglieder der Jury werden von der Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Rheinland-Pfalz berufen. Mitglieder der Jury stammen aus der rheinland-pfälzische Wirtschaft, den
rheinland-pfälzischen Hochschulen, den Arbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern
und den Handwerkskammern des Landes und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau Rheinland-Pfalz. Die Mitglieder üben eine unabhängige gutachterliche Tätigkeit aus und
wahren bei ihrer Arbeit Vertraulichkeit. Die Sitzungen und Beratungen der Jury sind nicht öffentlich.
Die Jury kann externe Expertisen von anderen Ministerien der Landesverwaltung oder deren
nachgeordneten Bereich einholen.
Bewertungskriterien
Für die Auswahl der Preisträger und Anerkennungen sind folgende Kriterien maßgebend: Aufwand
(Kosten) der Innovation im Verhältnis zur Bewerbergröße, wirtschaftliche Bedeutung (realisierter
Beschäftigungseffekt und Umsatzsteigerung), Umweltrelevanz, soziale Bedeutung, gesellschaftlicher
Nutzen, Fortschritt im Vergleich zum Stand der Technik, Relevanz der Innovation für andere Bereiche.
Verleihung
Die Preisverleihung findet im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung voraussichtlich am 18. Juni 2026
in der Industrie- und Handelskammer Koblenz statt. Für die Preisverleihung und die Bewerbung der
prämierten Unternehmen werden Filmeinspielungen und journalistisch aufbereitete Texte über die
prämierte Innovation angefertigt, die auf der Veranstaltung vorgeführt und bspw. auf der Internetseite
des Innovationspreis Rheinland-Pfalz und auf YouTube veröffentlicht werden. Die prämierten
Innovationen sollen zudem auf der Preisverleihung in einer begleitenden Ausstellung präsentiert
werden.
Kosten
Die Teilnahme am Innovationspreis Rheinland-Pfalz 2026 ist kostenlos.