Die Verbandsgemeinde Vordereifel hat die Stelle des überraschend verstorbenen hauptamtlichen Bürgermeisters Alfred Schomisch zur Nachbesetzung ausgeschrieben.
Dies erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, die den politisch Verantwortlichen feste Zeiträume dafür vorschreiben.
Laut der „Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz“ (GemO §53 Abs. 5 Seite 2) muss beim Ausscheiden eines hauptamtlichen Bürgermeisters/einer hauptamtlichen Bürgermeisterin, wenn dies nicht wegen Ablaufs der Amtszeit oder Eintritts in den Ruhestand erfolgt, spätestens nach drei Monaten eine Neuwahl stattfinden. Weiterhin schreibt Absatz 6 vor, dass die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters/der hauptamtlichen Bürgermeisterin spätestens am 69. Tag vor der Wahl öffentlich auszuschreiben ist.
Ergänzend dazu heißt es im Kommunalwahlgesetz, dass die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis zum 69. Tage vor der Wahl geschehen muss (§ 16 Abs. 1 S. 1 Kommunalwahlgesetz). Ab dann beginnt auch die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge.
Da die Wahl zum 19. Landtag in Rheinland-Pfalz am Sonntag, den 22. März 2026 stattfindet, können nun die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Vordereifel zugleich an diesem Tag auch über ihren neuen Bürgermeister oder ihre neue Bürgermeisterin entscheiden. Damit unterstützen sie eine stabile und verlässliche Weiterführung der kommunalen Arbeit in unserer Verbandsgemeinde Vordereifel.