Ein Kind und / oder mehrere Kinder in einer Horteinrichtung anmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Die Hortbetreuung in Rheinland-Pfalz ist ein institutionelles Angebot für Kinder ab dem Schulalter bis zum 14. Lebensjahr.

    Dieses Betreuungsangebot steht auch in den Ferienzeiten zur Verfügung. Eine Anmeldung oder Abmeldung des Kindes erfolgt in der Regel über den jeweiligen Hort.

    Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren.

    Weitere Informationen finden Sie auf dem Kitaserver für Rheinland-Pfalz.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Betreuung des Kindes im Hort ist prinzipiell beitragspflichtig. Die Kosten werden unter Berücksichtigung der Einkommen der Eltern und Kinderanzahl festgelegt. Die konkreten Hortbeiträge erfragen Sie bitte in Ihrem zuständigen Jugendamt. Anfallende Kosten für ein Mittagessen im Hort werden gesondert erhoben.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Wenn Ihr Kind den Hort besuchen soll, ist eine schriftliche Anmeldung notwendig. Diese kann formlos erfolgen. Gleiches gilt ebenfalls für eine Abmeldung.

    Entsprechende Vordrucke stellt Ihnen aber auch die zuständige Stelle zur Verfügung.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Hortbeiträge sind ab zwei bis drei Kindern pro Familie oder auch für einkommensschwache Familien ermäßigungsfähig. Bei vier und mehr Kindern wird in der Regel kein Elternbeitrag erhoben. Für Familien mit sehr geringem Einkommen ist eine Befreiung möglich. Maßgebend hierfür ist die Zahl der Kinder, für die eine Familie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhält.

  • Kurztext

    Die beitragspflichtige Hortbetreuung für Kinder ist ab dem Schulalter bis zum 14. Lebensjahr, auch in den Fereinzeiten, möglich.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Jugendämter der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte oder direkt an den gewünschten Hort.

Zuständige Abteilungen

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