Hortbetreuung in Rheinland-Pfalz Informationserteilung
Leistungsbeschreibung
Die Hortbetreuung in Rheinland-Pfalz ist ein institutionelles Angebot für Kinder ab dem Schulalter bis zum 14. Lebensjahr.
Dieses Betreuungsangebot steht auch in den Ferienzeiten zur Verfügung. Eine Anmeldung oder Abmeldung des Kindes erfolgt in der Regel über den jeweiligen Hort.
Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Kitaserver für Rheinland-Pfalz.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Wenn Ihr Kind den Hort besuchen soll, ist eine schriftliche Anmeldung notwendig. Diese kann formlos erfolgen. Gleiches gilt ebenfalls für eine Abmeldung.
Entsprechende Vordrucke stellt Ihnen aber auch die zuständige Stelle zur Verfügung.
Was sollte ich noch wissen?
Die Hortbeiträge sind ab zwei bis drei Kindern pro Familie oder auch für einkommensschwache Familien ermäßigungsfähig. Bei vier und mehr Kindern wird in der Regel kein Elternbeitrag erhoben. Für Familien mit sehr geringem Einkommen ist eine Befreiung möglich. Maßgebend hierfür ist die Zahl der Kinder, für die eine Familie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhält.
Kurztext
Die beitragspflichtige Hortbetreuung für Kinder ist ab dem Schulalter bis zum 14. Lebensjahr, auch in den Fereinzeiten, möglich.