Übernachtungssteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
    Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten.

  • Kurztext

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.

Zuständige Abteilungen

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